Tätigkeitsregion

Rechtliche Betreuung im Westerwaldkreis

Das Betreuungsbüro Mirco Thomanek führt nach gerichtlicher Bestellung rechtliche Betreuungen im zum Amtsgerichtsbezirk Montabaur gehörenden Teil des Westerwaldkreises.

Welche Stelle örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 272 FamFG, insbesondere nach einem bereits anhängigen Verfahren und dem gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Die folgende Übersicht dient nur der Orientierung und ersetzt keine gerichtliche Zuständigkeitsprüfung.