Rechtliche Betreuung im Landkreis Mayen-Koblenz – mit den Betreuungsgerichten Andernach, Koblenz und Mayen.
Der Landkreis Mayen-Koblenz umfasst neben den Verbandsgemeinden auch die kreisfreien Bezugspunkte Andernach und Mayen. Je nach Wohnort der betreuten Person ist eines der drei Betreuungsgerichte zuständig.
Die räumliche Nähe zu Pflegeeinrichtungen, Werkstätten und ärztlicher Versorgung im Großraum Koblenz erlaubt eine engmaschige persönliche Begleitung – ein zentrales Element der Wunschbefolgungspflicht nach § 1821 BGB.
Stadt Koblenz und unmittelbares Umland.
Landkreis Neuwied mit Stadt Neuwied und Linz am Rhein.
Landkreis Ahrweiler mit Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.
Westerwaldkreis mit Sitz des Betreuungsgerichts in Montabaur.
Rhein-Lahn-Kreis mit dem Betreuungsgericht in Lahnstein.
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.