Rechtliche Betreuung im Landkreis Mayen-Koblenz – mit den Betreuungsgerichten Andernach, Koblenz und Mayen.
Der Landkreis Mayen-Koblenz umfasst neben den Verbandsgemeinden auch die kreisfreien Bezugspunkte Andernach und Mayen. Je nach Wohnort der betreuten Person ist eines der drei Betreuungsgerichte zuständig.
Die räumliche Nähe zu Pflegeeinrichtungen, Werkstätten und ärztlicher Versorgung im Großraum Koblenz erlaubt eine engmaschige persönliche Begleitung – ein zentrales Element der Wunschbefolgungspflicht nach § 1821 BGB.
Stadt Koblenz und unmittelbares Umland.
Landkreis Neuwied mit Stadt Neuwied und Linz am Rhein.
Landkreis Ahrweiler mit Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.
Westerwaldkreis mit Sitz des Betreuungsgerichts in Montabaur.
Rhein-Lahn-Kreis mit dem Betreuungsgericht in Lahnstein.
Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.