Rechtliche Betreuung für Menschen in Koblenz – mit kurzen Wegen zum Amtsgericht Koblenz, zu Kliniken und sozialen Einrichtungen.
Koblenz ist der Sitz des Betreuungsbüros und damit der zentrale Tätigkeitsschwerpunkt. Persönliche Termine, Behördengänge und Klinikbesuche lassen sich hier besonders kurzfristig wahrnehmen.
Zuständig ist das Amtsgericht Koblenz als Betreuungsgericht – sowohl für die Anordnung als auch für die laufende Aufsicht und Genehmigung wesentlicher Entscheidungen nach §§ 1820, 1862 ff. BGB.
Landkreis Mayen-Koblenz inklusive Andernach und Mayen.
Landkreis Neuwied mit Stadt Neuwied und Linz am Rhein.
Landkreis Ahrweiler mit Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.
Westerwaldkreis mit Sitz des Betreuungsgerichts in Montabaur.
Rhein-Lahn-Kreis mit dem Betreuungsgericht in Lahnstein.
Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.