Tätigkeitsregion

Rechtliche Betreuung im Landkreis Ahrweiler

Das Betreuungsbüro Mirco Thomanek führt nach gerichtlicher Bestellung rechtliche Betreuungen im Landkreis Ahrweiler.

Welche Stelle örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 272 FamFG, insbesondere nach einem bereits anhängigen Verfahren und dem gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Die folgende Übersicht dient nur der Orientierung und ersetzt keine gerichtliche Zuständigkeitsprüfung.