Rechtliche Betreuung im Rhein-Lahn-Kreis – zuständig ist das Amtsgericht Lahnstein als Betreuungsgericht.
Der Rhein-Lahn-Kreis grenzt unmittelbar an Koblenz und reicht über Bad Ems bis nach Diez. Die Nähe zur Kreisstadt Koblenz erlaubt enge Abstimmungen mit Kliniken, Sozial- und Versorgungsämtern.
Sämtliche Betreuungsverfahren – von der Anordnung bis zur jährlichen Rechnungslegung nach § 1865 BGB – werden mit dem Amtsgericht Lahnstein als Betreuungsgericht abgewickelt.
Stadt Koblenz und unmittelbares Umland.
Landkreis Mayen-Koblenz inklusive Andernach und Mayen.
Landkreis Neuwied mit Stadt Neuwied und Linz am Rhein.
Landkreis Ahrweiler mit Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.
Westerwaldkreis mit Sitz des Betreuungsgerichts in Montabaur.
Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.