Betreuungsbüro Mirco Thomanek

Rechtliche Betreuung nach reformiertem Betreuungsrecht.

Rechtliche Betreuung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können (§ 1814 BGB).

Leistungen

Leistungsschwerpunkte

Die Aufgabenbereiche werden vom Betreuungsgericht nach § 1815 BGB individuell und nur im erforderlichen Umfang angeordnet.

01

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkünften und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Beachtung der Wünsche der betreuten Person sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).

02

Gesundheitssorge

Einwilligung in ärztliche Maßnahmen nach Aufklärung – stets nach Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen (§§ 1827, 1828 BGB), in engem Austausch mit Behandelnden.

03

Aufenthalt & Wohnen

Klärung der Wohnsituation, Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen; freiheitsentziehende Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung (§ 1831 BGB).

04

Behörden- & Sozialleistungen

Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen, Vertretung gegenüber Trägern, Versicherungen und Ämtern – einschließlich Widerspruchs- und Klageverfahren.

Gerichtsbezirke

Tätig für Betreuungsgerichte rund um Koblenz.

Gerichtliche Bestellung als rechtlicher Betreuer durch die zuständigen Betreuungs­gerichte im nördlichen Rheinland-Pfalz – mit kurzen Wegen zu Behörden, Einrichtungen und betreuten Personen.

10
Gerichtsstandorte
ca. 60 km
Aktionsradius
10 Standorte

Zuständige Amtsgerichte

Gesamtübersicht
Grundprinzip

Selbstbestimmung als gesetzlicher Maßstab.

Rechtliche Betreuung ist gesetzliche Vertretung in klar abgegrenzten Aufgabenbereichen – nie eine Entmündigung. Mit der Reform vom 1. Januar 2023 wurde der Vorrang von Selbstbestimmung und unterstützter Entscheidungsfindung im Gesetz verankert.

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn andere Hilfen – etwa eine Vorsorgevollmacht, familiäre Unterstützung oder soziale Dienste – nicht ausreichen (§ 1814 Abs. 3 BGB). Maßstab der Tätigkeit sind die Wünsche der betreuten Person; ihr Wohl bemisst sich nach ihren persönlichen Vorstellungen (§ 1821 BGB).

Erforderlich
Nur, soweit andere Hilfen nicht ausreichen (§ 1814 Abs. 3 BGB).
Selbstbestimmt
Wünsche der betreuten Person sind verbindlicher Maßstab (§ 1821 BGB).
Beaufsichtigt
Aufsicht durch das Betreuungsgericht und jährliche Rechnungslegung (§ 1862 BGB).
Reform 2023

Was rechtliche Betreuung heute bedeutet – und was nicht.

Ist

Rechtliche Vertretung in einzelnen, vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen (§ 1815 BGB).

Ist

Unterstützte Entscheidungsfindung – Wünsche und Wille der betreuten Person stehen im Mittelpunkt.

Ist nicht

Keine Entmündigung: Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich bestehen.

Ist nicht

Kein Selbstzweck: Genügt eine Vorsorgevollmacht, wird keine Betreuung eingerichtet.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Normen – verständlich erklärt.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht im BGB neu geordnet. Diese Übersicht fasst die zentralen Vorschriften zusammen.

§ 1814 BGB

Voraussetzungen der Betreuung

Volljährige Menschen erhalten eine rechtliche Betreuung, wenn sie ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können – und nur, soweit andere Hilfen (Vorsorgevollmacht, soziale Dienste, Angehörige) nicht ausreichen.

§ 1815 BGB

Aufgabenbereiche

Das Betreuungsgericht legt einzelne Aufgabenbereiche fest – etwa Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthalt. Außerhalb dieser Bereiche handelt der rechtliche Betreuer nicht; die Geschäftsfähigkeit bleibt unberührt.

§ 1816 BGB

Auswahl der betreuenden Person

Das Betreuungsgericht berücksichtigt die Wünsche der betroffenen Person zur Auswahl oder Ablehnung einer Betreuungsperson. Einem Benennungswunsch ist zu entsprechen, wenn die gewünschte Person geeignet ist; ein Ablehnungswunsch ist zu beachten, soweit dies dem Wohl der betroffenen Person nicht zuwiderläuft.

§ 1821 BGB

Wunsch- und Wohlbefolgung

Zentrale Norm der Reform: Maßstab der Betreuung sind die Wünsche der betreuten Person. Der rechtliche Betreuer hat sie zu unterstützen, ihren Willen zu bilden und umzusetzen – nicht zu ersetzen.

§ 1825 BGB

Einwilligungsvorbehalt

Nur als letztes Mittel: Das Gericht kann anordnen, dass bestimmte Erklärungen die Zustimmung des rechtlichen Betreuers benötigen – wenn dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Person oder Vermögen unerlässlich ist.

§ 23 BtOG

Berufliche Eignung

Rechtliche Betreuer:innen müssen ihre Sachkunde gegenüber der Betreuungsbehörde nachweisen und werden als „registrierte berufliche Betreuer" nach § 19 BtOG geführt. Dazu zählen Recht, Kommunikation, Methodik und Selbstverwaltung.

Im Mittelpunkt

Wunschbefolgung statt Fremdbestimmung.

Die Reform stellt klar: Eine rechtliche Betreuung ersetzt nicht den Willen der betreuten Person, sondern hilft, ihn zu erkennen und umzusetzen. Aktuelle Wünsche sind grundsätzlich zu beachten – auch dann, wenn sie andere für unvernünftig halten.

Nur wenn ein erheblicher Schaden für Person oder Vermögen droht und kein anderes Mittel hilft, darf vom Wunsch abgewichen werden. Maßgeblich bleibt dann der mutmaßliche Wille – ermittelt aus früheren Äußerungen, Wertvorstellungen und Lebensführung (§ 1821 Abs. 2–4 BGB).

Zur Person

Mirco Thomanek

Rechtlicher Betreuer

Als rechtlicher Betreuer übernehme ich im Großraum Koblenz die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können (§ 1814 BGB).

Seit 2021 bin ich in der forensischen Psychiatrie tätig und kenne aus dieser Arbeit die Lebensrealität von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sehr genau. 2025 habe ich zusätzlich die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer aufgenommen – beide Bereiche übe ich parallel aus. Diese doppelte Perspektive prägt meine Arbeit: Recht und Praxis greifen unmittelbar ineinander.

Mein Selbstverständnis folgt der Reform des Betreuungsrechts vom 1. Januar 2023: rechtliche Betreuung als unterstützte Entscheidungsfindung – nie als Bevormundung. Wünsche und Wille der betreuten Person sind verbindlicher Maßstab meiner Arbeit (§ 1821 BGB).

Qualifikation
Sachkundenachweis nach § 23 BtOG, Registrierung als rechtlicher Betreuer durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Stammbehörde).
Fachliche Schwerpunkte
Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen – fundiert durch die parallele Tätigkeit in der forensischen Psychiatrie seit 2021.
Einsatzgebiet
Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwald und Rhein-Lahn-Kreis.
Mitgliedschaft
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB).
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Telefon
+49 2622 9075572
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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