Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsbüro Thomanek besteht seit 2025 und führt berufsmäßig rechtliche Betreuungen für volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht eigenständig regeln können. Die Betreuung wird durch das zuständige Betreuungsgericht eingerichtet und in ihrem Umfang durch einen gerichtlichen Beschluss verbindlich festgelegt. Maßgeblich sind die individuell übertragenen Aufgabenkreise sowie der konkrete Unterstützungsbedarf.

Die Tätigkeit erfolgt im Großraum Koblenz sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis. Grundlage der Arbeit ist eine strukturierte, verlässliche und rechtssichere Interessenwahrnehmung. Entscheidungen werden – soweit möglich – unter Einbeziehung der betroffenen Person vorbereitet und umgesetzt. Ziel ist es, rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln und bestehende Ansprüche konsequent zu sichern.

Statue der Justitia mit einer Augenbinde, die eine Waage in der Hand hält.

Rechtliche Betreuung bedeutet gesetzliche Vertretung in klar definierten Aufgabenkreisen. Sie dient nicht der Entmündigung, sondern der rechtlichen Unterstützung dort, wo eigenständige Entscheidungen nicht oder nicht mehr ausreichend möglich sind. Die Selbstbestimmung der betroffenen Person bleibt dabei zentraler Maßstab des Handelns.

Die Tätigkeit erfolgt unabhängig und ausschließlich im Interesse der betreuten Person. Maßgeblich sind die gerichtlichen Vorgaben, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die tatsächliche Lebenssituation im Einzelfall. Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit bilden die Grundlage der täglichen Arbeit. Ziel ist eine sachgerechte, wirtschaftlich verantwortliche und rechtlich fundierte Wahrnehmung aller übertragenen Aufgaben.