Downloads

Vorsorgedokumente zum Herunterladen.

Drei kostenlose Vorlagen als PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken. Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lässt sich eine rechtliche Betreuung in vielen Fällen vermeiden.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die Sie im Bedarfsfall in allen oder einzelnen Angelegenheiten vertreten darf. Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht eine rechtliche Betreuung in vielen Fällen entbehrlich.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, falls Sie sich später nicht mehr selbst äußern können.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine Person Ihres Vertrauens als gewünschten rechtlichen Betreuer – das Gericht ist daran in der Regel gebunden.

Hinweis zur Nutzung

Die Vorlagen sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Bei Fragen zur Ausgestaltung oder zur Beglaubigung – etwa bei der Betreuungsbehörde – sprechen Sie uns gerne an.

Je nach Regelungsinhalt können besondere Formvorgaben bestehen, etwa notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung – insbesondere bei Immobiliengeschäften, Handels- und Gesellschaftsangelegenheiten oder der Aufnahme von Darlehen. Banken und Sparkassen verlangen zusätzlich häufig eigene Vollmachtsformulare. Eine Patientenverfügung sollte konkrete Behandlungssituationen und konkrete medizinische Maßnahmen beschreiben, damit sie nach § 1827 BGB unmittelbar verbindlich angewendet werden kann.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Telefon
+49 2622 9075572
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Nachricht senden

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.