Hinweis zur Verwendung
Die amtlichen Formulare sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung zu einem individuellen Fall. Das Betreuungsbüro bietet der Allgemeinheit keine individuelle Rechtsberatung und keine notarielle Tätigkeit an.
Abhängig vom beabsichtigten Rechtsgeschäft können zusätzliche Form-, Beglaubigungs- oder Beurkundungserfordernisse bestehen. Kreditinstitute können außerdem eigene Vollmachtsformulare verlangen. Bei individuellem Beratungs- oder Beurkundungsbedarf wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Notariat. Allgemeine Beratung bieten auch Betreuungsbehörden und anerkannte Betreuungsvereine.