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Vorsorgedokumente und Formulare

Hier finden Sie die jeweils aktuellen Informationen und Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Statt veraltete lokale Kopien bereitzuhalten, verlinkt diese Seite direkt auf die amtlichen Angebote.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens Vertretungsmacht für bestimmte oder umfassende Angelegenheiten erteilen. Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung insoweit entbehrlich machen.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung halten Sie Wünsche für den Fall fest, dass später eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Einer gewünschten Betreuungsperson soll das Gericht entsprechen, sofern sie geeignet ist. Eine personenbezogene Ablehnung ist grundsätzlich ebenfalls zu beachten.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legt eine einwilligungsfähige volljährige Person schriftlich fest, ob sie in bestimmte künftige medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie untersagt. Die Patientenverfügung erteilt keine Vertretungsmacht.

Hinweis zur Verwendung

Die amtlichen Formulare sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung zu einem individuellen Fall. Das Betreuungsbüro bietet der Allgemeinheit keine individuelle Rechtsberatung und keine notarielle Tätigkeit an.

Abhängig vom beabsichtigten Rechtsgeschäft können zusätzliche Form-, Beglaubigungs- oder Beurkundungserfordernisse bestehen. Kreditinstitute können außerdem eigene Vollmachtsformulare verlangen. Bei individuellem Beratungs- oder Beurkundungsbedarf wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Notariat. Allgemeine Beratung bieten auch Betreuungsbehörden und anerkannte Betreuungsvereine.