Leistungen

Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung.

Das Betreuungsgericht ordnet die einzelnen Aufgabenbereiche nach § 1815 BGB an – nur so weit, wie sie zur Besorgung der Angelegenheiten erforderlich sind. Folgende sieben Aufgabenbereiche werden im Betreuungsbüro Thomanek nach gerichtlicher Bestellung am häufigsten wahrgenommen.

01

Gesundheitssorge

Einwilligung in ärztliche Maßnahmen nach Aufklärung – stets entlang Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen (§§ 1827, 1828 BGB), in engem Austausch mit Ärzt:innen, Kliniken und Pflegediensten.

02

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkünften, Renten und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Schuldenregulierung sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).

03

Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Wahrnehmung von Rechten in zivil-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren – inklusive Klage, Widerspruch und Beauftragung von Rechtsanwält:innen, soweit dies erforderlich ist.

04

Vertretung gegenüber Behörden

Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen gegenüber Sozial-, Versorgungs- und Rentenämtern, Krankenkassen und Pflegekassen – einschließlich Widerspruchsverfahren.

05

Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen im Fernmeldeverkehr im Rahmen des Aufgabenkreises – nur bei ausdrücklicher gerichtlicher Anordnung (§ 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

06

Aufenthaltsbestimmung

Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts – z. B. Verbleib in der eigenen Wohnung, ambulante Versorgung oder Aufnahme in einer Pflege- oder Eingliederungseinrichtung – stets nach den Wünschen der betreuten Person (§ 1821 BGB).

07

Wohnungsangelegenheiten & freiheitsentziehende Maßnahmen

Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen, Wohnraumerhalt oder Wohnungsauflösung; freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung (§§ 1831, 1833 BGB).

Was konkret übernommen wird.

  • Verwaltung von Renten, Einkommen und Sozialleistungen (§§ 1835 ff. BGB)
  • Kontoführung, Zahlungsverkehr und Schuldenregulierung
  • Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen, inklusive Widerspruch
  • Einwilligung in ärztliche Maßnahmen und Beachtung der Patientenverfügung (§§ 1827, 1828 BGB)
  • Kommunikation mit Ärzt:innen, Kliniken, Pflege- und Sozialdiensten
  • Vertretung in zivil-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • Beauftragung und Steuerung von Rechtsanwält:innen, soweit erforderlich
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen des Aufgabenkreises (§ 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Entscheidungen im Fernmeldeverkehr – Telefon, E-Mail, digitale Kommunikation
  • Klärung der Wohnsituation, Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen
  • Organisation ambulanter oder stationärer Versorgung – nach den Wünschen der betreuten Person
  • Genehmigungspflichtige Wohnungsauflösung (§ 1833 BGB)
  • Freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen mit gerichtlicher Genehmigung (§ 1831 BGB)
  • Jährliche Rechnungslegung und Berichtspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht (§§ 1863, 1865 BGB)
Kontakt

Kontakt zum Betreuungsbüro.

Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.

Telefon
+49 2631 8316992
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Dierdorfer Straße 499, 56566 Neuwied
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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