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Verfahren·5 Min. Lesezeit·

Wohnungsauflösung – Genehmigungspflicht und Vorgehen

Die Kündigung des bisherigen Wohnraums bedarf nach § 1833 BGB der gerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur zulässig, wenn eine Rückkehr realistisch ausgeschlossen ist.

Die eigene Wohnung ist mehr als ein Mietverhältnis – sie ist Identität, Sicherheit, Erinnerung. Eine Auflösung ist deshalb der letzte Schritt, nicht der erste.

Ablauf

  • Klärung der Prognose: Rückkehr aus der Klinik / Reha möglich?
  • Anhörung der betreuten Person (soweit möglich) und der Angehörigen.
  • Antrag auf gerichtliche Genehmigung mit ärztlicher Stellungnahme.
  • Erst nach Genehmigung Kündigung, Räumung, Verwertung – immer dokumentiert.

Persönliche Gegenstände werden geordnet erfasst, wertvolle Stücke verwahrt, sentimentale Erinnerungen mitgenommen. Pietät ist Pflicht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 25.3.2025.
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