Patientenverfügung – verbindliche Selbstbestimmung in der Medizin
Eine konkret formulierte Patientenverfügung nach § 1827 BGB ist für Ärztinnen, Ärzte sowie die gesetzliche Vertretung verbindlich – wenn die beschriebene Situation eintritt.
Mit der Patientenverfügung legen einwilligungsfähige Erwachsene im Voraus fest, ob sie in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese ablehnen, falls sie später nicht mehr entscheiden können.
Voraussetzungen der Verbindlichkeit
- ▪Schriftform und eigenhändige Unterschrift.
- ▪Konkrete Beschreibung der medizinischen Situationen und der gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen – pauschale Formulierungen genügen nach BGH-Rechtsprechung nicht.
- ▪Aktualität und Bezug zur konkreten Lebenssituation; regelmäßige Überprüfung wird empfohlen.
Zusammenspiel mit Betreuung und Vollmacht
Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor, haben der rechtliche Betreuer oder die bevollmächtigte Person ihr Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1827 Abs. 1 S. 2 BGB). Eine Patientenverfügung ersetzt keine Vollmacht – sie ergänzt sie.