Vergütung von gerichtlich bestellten Berufsbetreuern – wer zahlt was?
Die rechtliche Betreuung durch gerichtlich bestellte Berufsbetreuer wird nach festen Stundenpauschalen nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) vergütet – je nach Wohnsituation und Vermögenslage durch die Staatskasse oder die betreute Person.
Die Vergütung rechtlicher Betreuer regelt das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Die Höhe richtet sich nach drei Kriterien: Wohnsituation (eigene Häuslichkeit oder Einrichtung), Dauer der rechtlichen Betreuung und Sachkunde des rechtlichen Betreuers.
Mittellos oder vermögend?
Liegt das Vermögen unterhalb der Schongrenze (derzeit 10.000 €, § 90 SGB XII), gilt die betreute Person als mittellos. Die Vergütung trägt dann die Staatskasse. Oberhalb der Grenze zahlt die betreute Person selbst.
Transparenz
Die Vergütung wird vierteljährlich beim Betreuungsgericht beantragt und festgesetzt. Sie ist gesetzlich pauschaliert – Einzelabrechnungen erfolgen nicht.