← Ratgeber
Familie·6 Min. Lesezeit·

Rechte und Pflichten von Angehörigen – wenn rechtliche Betreuung läuft

Angehörige sind im Betreuungsverfahren wichtig, haben aber keine eigene Vertretungsbefugnis – außer im engen Rahmen der Ehegattennotvertretung (§ 1358 BGB).

Wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist, fragen Angehörige oft: Was darf ich noch entscheiden? Was muss ich tun? Was darf der rechtliche Betreuer ohne uns? Die kurze Antwort: Angehörige sind weder ausgeschlossen noch automatisch berechtigt – das BGB regelt klar.

Anhörungs- und Beteiligungsrechte

  • Eltern, Kinder und Ehegatten werden im Betreuungsverfahren angehört (§ 274 FamFG), sofern die betreute Person nicht widerspricht.
  • Sie können Vorschläge zur Person des rechtlichen Betreuers machen (§ 1816 BGB).
  • Sie haben kein eigenes Akteneinsichtsrecht beim laufenden Verfahren ohne berechtigtes Interesse.

Was Angehörige nicht dürfen

  • Ohne Vollmacht keine Bank-, Vertrags- oder Behördengeschäfte für die betreute Person.
  • Keine Einwilligung in ärztliche Maßnahmen statt der betreuten Person – außer in Notfällen oder als Bevollmächtigte/r oder rechtliche/r Betreuer:in.
  • Keine Verfügungen über das Vermögen.

Ehegattennotvertretung – § 1358 BGB

Seit 1. Januar 2023 gilt: Ist ein Ehegatte aufgrund Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht in der Lage, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, vertritt der andere Ehegatte – beschränkt auf maximal sechs Monate und beschränkt auf die Gesundheitssorge. Voraussetzung: keine gegenläufige Vorsorgevollmacht, kein bestellter rechtlicher Betreuer und keine Trennung.

Wie Angehörige konstruktiv mitwirken

Gute Zusammenarbeit beginnt mit Information: Wer kennt die betreute Person besser als die Familie? Schriftliche Wünsche, Biografisches, medizinische Hinweise – all das hilft dem rechtlichen Betreuer, im Sinne der betreuten Person zu handeln. Beschwerden über den rechtlichen Betreuer können beim Betreuungsgericht angebracht werden (§ 1862 BGB).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 20.4.2026.
Kontakt

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch zu unseren Sprechzeiten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und zeitnah beantwortet.

Telefon
+49 2622 9075572
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Nachricht senden

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.