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Vorsorge·4 Min. Lesezeit·

Kontovollmacht und Bankgeschäfte – worauf zu achten ist

Banken verlangen oft eigene Vollmachtsformulare. Eine wirksame Vorsorgevollmacht muss Vermögenssorge ausdrücklich umfassen – und idealerweise notariell beglaubigt sein.

In der Praxis lehnen viele Banken privatschriftliche Vollmachten ab oder akzeptieren sie nur eingeschränkt. Eine notarielle Beurkundung oder eine bankeigene Konto- und Depotvollmacht zu Lebzeiten schafft Sicherheit.

  • Ergänzend zur Vorsorgevollmacht: Konto- und Depotvollmacht bei der Hausbank ausfüllen.
  • Für Online-Banking gesonderte Freischaltung beantragen.
  • Vollmacht über den Tod hinaus regelt Erbfälle und vermeidet Sperrungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 18.9.2024.
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