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Verfahren·4 Min. Lesezeit·

Was passiert am Ende einer rechtlichen Betreuung?

Mit Aufhebung, Fristablauf oder dem Tod der betreuten Person endet das Amt. Aufgaben nach dem Tod gehören grundsätzlich nicht mehr zum Betreueramt (§ 1874 Abs. 2 BGB).

Die rechtliche Betreuung endet in drei Konstellationen: durch gerichtliche Aufhebung, durch Ablauf der gerichtlichen Frist oder durch den Tod der betreuten Person.

Schlussrechnung und Übergabe

Innerhalb einer angemessenen Frist legt der rechtliche Betreuer Schlussrechnung gegenüber dem Gericht und den Erben. Unterlagen, Konten und persönliche Gegenstände sind herauszugeben.

Aufgaben nach dem Tod

Mit dem Tod endet das Amt unmittelbar. Beerdigung, Wohnungsauflösung und Nachlassregelung sind Sache der Erben – nicht des bisherigen rechtlichen Betreuers. Lediglich Notgeschäfte (§ 1874 Abs. 2 BGB) sind übergangsweise zulässig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 4.6.2025.
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