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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung oder gerichtlich bestellte Berufsbetreuer – wann ist was sinnvoll?
Das Gesetz bevorzugt ehrenamtliche rechtliche Betreuung durch Familie und Bekannte (§ 1816 Abs. 5 BGB). Rechtliche Betreuung durch gerichtlich bestellte Berufsbetreuer wird bestellt, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht oder die Aufgabe besondere Sachkunde verlangt.
Etwa die Hälfte aller rechtlichen Betreuungen in Deutschland wird ehrenamtlich geführt – vorwiegend von Angehörigen. Ehrenamtliche rechtliche Betreuer haben Anspruch auf eine Aufwandspauschale (derzeit 425 €/Jahr) und auf Beratung durch Betreuungsvereine.
Wann ein gerichtlich bestellter Berufsbetreuer?
- ▪Komplexe Vermögens-, Sozialleistungs- oder Erbangelegenheiten.
- ▪Konflikte innerhalb der Familie.
- ▪Keine geeignete ehrenamtliche Person verfügbar.
- ▪Hohe zeitliche Belastung – Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer arbeiten hauptberuflich, mit Bürostruktur und Vertretung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 8.7.2025.