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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·

Betreuungsvereine – Unterstützung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen

Betreuungsvereine nach § 14 BtOG begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen mit Beratung, Fortbildung und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall.

Wer ehrenamtlich für einen Angehörigen betreut, steht nicht allein. Anerkannte Betreuungsvereine bieten kostenfreie Einführung, regelmäßige Treffen und juristische Erstberatung.

  • Querschnittsarbeit: Werbung und Schulung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer:innen.
  • Beratung in schwierigen Fällen (z. B. Heimentscheidungen, Vermögensanlage).
  • Vertretung bei Verhinderung des ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 28.7.2024.
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