Vorsorgevollmacht – selbstbestimmte Vertretung für den Ernstfall

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen. Sie dient dazu, eine gerichtliche Betreuung möglichst zu vermeiden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

  • Eine schriftliche Vollmacht, die einer nahestehenden Person (z. B. Partner:in, Kind, Freund:in) umfassende oder bestimmte Entscheidungsrechte einräumt.

  • Sie wird wirksam, wenn die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Inhalte

  • Gesundheitssorge: Zustimmung/Ablehnung zu Behandlungen, Organisation medizinischer Versorgung.

  • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Verwaltung von Einkommen, Vertragsabschlüsse.

  • Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten: Mietverträge, Umzüge, Pflegeheimaufenthalte.

  • Behörden- und Rechtsangelegenheiten: Anträge, Bescheide, Vertretung vor Behörden.

Formale Anforderungen

  • Schriftform und eigenhändige Unterschrift.

  • Empfehlenswert: notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung (vor allem bei Grundstücks- und Bankgeschäften).

  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer möglich.

Vorteile

  • Selbstbestimmung: Man bestimmt, wer im Ernstfall entscheidet.

  • Vermeidung einer Betreuung: Gericht muss nicht zwingend eingreifen.

  • Flexibilität: Umfang kann individuell festgelegt werden.

Grenzen

  • Missbrauchsrisiko bei unzuverlässigen Bevollmächtigten.

  • Erforderlich: großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person.

Fazit

Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument, um Selbstbestimmung zu sichern und eine gerichtliche Betreuung möglichst zu vermeiden.

Zurück
Zurück

Betreuungsverfügung – Einfluss auf das gerichtliche Betreuungsverfahren

Weiter
Weiter

Patientenverfügung – Selbstbestimmung bei medizinischen Entscheidungen