Patientenverfügung – Selbstbestimmung bei medizinischen Entscheidungen
Eine Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden kann. Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung. Sie ermöglicht es, schon im Vorfeld verbindlich festzulegen, welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person festhält, wie sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte.
Sie gilt, wenn die Person nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Ärzte, Betreuer und Angehörige müssen sich an die Verfügung halten, solange sie wirksam ist.
Grundlage: § 1901a BGB.
👉 Sie ist ein wichtiges Instrument, um den eigenen Willen auch dann durchzusetzen, wenn man ihn selbst nicht mehr äußern kann.
Welche Inhalte sollte eine Patientenverfügung haben?
Eine wirksame Verfügung muss klar und konkret sein. Typische Festlegungen betreffen:
Lebenserhaltende Maßnahmen (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse)
Schmerz- und Symptombehandlung (Palliativmedizin, Linderung von Leiden auch mit Lebensverkürzung als Folge)
Wiederbelebung (ja oder nein, unter welchen Umständen)
Medikamentöse Behandlung (z. B. Einsatz starker Schmerzmittel, Sedierung)
Ort der Behandlung (z. B. Krankenhaus oder lieber palliative Versorgung im Heim)
Formale Anforderungen
Schriftform: Handschriftlich oder maschinenschriftlich, aber immer eigenhändig unterschrieben.
Datum und Unterschrift: Zur Nachvollziehbarkeit regelmäßig erneuern oder bestätigen.
Keine notarielle Beglaubigung nötig, aber sinnvoll zur Klarstellung.
Empfehlung: Zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellen.
Bedeutung für die rechtliche Betreuung
Wenn eine betreute Person eine Patientenverfügung hat, ist der Betreuer daran gebunden.
Er setzt den festgelegten Willen gegenüber Ärzten durch.
Bei unklaren oder schwerwiegenden Maßnahmen entscheidet zusätzlich das Betreuungsgericht (§ 1821 BGB).
Hat die Person keine Patientenverfügung, muss der Betreuer den mutmaßlichen Willen ermitteln – z. B. aus früheren Äußerungen oder Wertvorstellungen.
Vorteile einer Patientenverfügung
Selbstbestimmung: Eigene Wünsche werden verbindlich festgehalten.
Entlastung der Angehörigen: Diese müssen keine schwierigen Entscheidungen „im Namen“ treffen.
Rechtliche Klarheit: Ärzte und Betreuer wissen genau, was gewünscht ist.
Vermeidung von Konflikten: Klare Vorgaben verhindern Streit zwischen Familie, Ärzten und Betreuer.
Grenzen der Patientenverfügung
Sie ist nur wirksam, wenn die getroffenen Anordnungen konkret auf die aktuelle Behandlungssituation passen.
Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus.
Ärzte müssen prüfen, ob die Verfügung auf die Situation anwendbar ist.
Praxisbeispiel
Ein Mann erleidet einen schweren Schlaganfall und liegt im Koma.
Seine Patientenverfügung legt fest, dass er keine künstliche Ernährung und keine langfristige Beatmung wünscht.
Der behandelnde Arzt prüft die Verfügung, bespricht sie mit dem Betreuer und Angehörigen.
Der Betreuer bestätigt den Willen gegenüber dem Arzt.
👉 Ergebnis: Die medizinische Behandlung entspricht den zuvor festgelegten Wünschen.
Fazit
Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument, um Selbstbestimmung und Würde in medizinischen Grenzsituationen zu wahren. Sie schafft Klarheit für Ärzte, Betreuer und Angehörige und entlastet alle Beteiligten. Damit sie wirksam ist, sollte sie schriftlich, konkret und regelmäßig aktualisiert vorliegen.
Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir unterstützen Betroffene und Angehörige dabei, Vorsorgedokumente zu verstehen und im Betreuungsalltag umzusetzen.