Leistungsspektrum – Rechtliche Betreuung mit Struktur und Verantwortung

Die Tätigkeit des Betreuungsbüros Thomanek richtet sich nach den vom Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgabenkreisen gemäß § 1815 BGB. Unsere Umsetzung erfolgt rechtssicher, nachvollziehbar dokumentiert und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben – stets individuell angepasst an die Lebenssituation der betreuten Person und unter gerichtlicher Aufsicht.

1. Einschätzung des Unterstützungsbedarfs

Zu Beginn jeder Betreuung erfolgt eine strukturierte Bestandsaufnahme der persönlichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Lebensverhältnisse. Grundlage sind:

  • persönliche Gespräche,

  • ärztliche Stellungnahmen,

  • vorhandene Akten aus Vorbetreuungen,

  • Einschätzungen von Fachstellen oder Angehörigen.

Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Maßnahmenplans mit klarer Zielsetzung und realistischen Handlungsschritten zur Sicherung der rechtlichen Handlungsfähigkeit.

2. Gesundheitssorge (§ 1820 BGB)

Im Bereich der Gesundheitssorge übernehmen wir:

  • die rechtliche Vertretung gegenüber Ärzt:innen, Kliniken, Pflegediensten und Krankenkassen,

  • Organisation und Begleitung zu medizinischen Terminen,

  • Einwilligung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen im Namen der betreuten Person,

  • Beantragung von Pflegeleistungen und Hilfsmitteln,

  • Einholung gerichtlicher Genehmigungen bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen (§ 1831 BGB).

Dabei achten wir stets auf den mutmaßlichen oder erklärten Willen der betreuten Person und wahren ihre gesundheitliche Selbstbestimmung.

3. Vermögenssorge (§ 1822 BGB)

Die wirtschaftliche Absicherung und transparente Verwaltung finanzieller Angelegenheiten umfasst:

  • Kontoführung, Zahlungsverkehr und Budgetierung,

  • Prüfung von Bescheiden und Sozialleistungen,

  • Verwaltung von Renten-, Pflege- oder Unterhaltsleistungen,

  • Erstellung des Vermögensverzeichnisses (§ 1835 BGB),

  • laufende Dokumentation und Rechnungslegung gegenüber dem Gericht.

Wir achten auf Schonvermögen, sozialrechtliche Freibeträge und stellen sicher, dass Hilfen nahtlos und bedarfsgerecht greifen.

4. Vertretung gegenüber Behörden (§ 1815 Abs. 2 Nr. 5 BGB)

Wir vertreten die betreute Person im Kontakt mit:

  • Jobcentern und Sozialämtern,

  • Krankenkassen und Pflegekassen,

  • Renten- und Unfallversicherungsträgern,

  • Integrationsämtern, Ausländerbehörden u. v. m.

Unsere Aufgabe: Anträge stellen, Bescheide prüfen, Widersprüche einlegen, Fristen wahren – stets im Sinne der betreuten Person und unter Wahrung ihrer rechtlichen Ansprüche.

5. Wohnungs- und Heimangelegenheiten (§ 1823 BGB)

Wir übernehmen:

  • Sicherung und Verwaltung von Mietverhältnissen,

  • Abwendung von Wohnungsverlust (z. B. durch Schuldenregulierung),

  • Organisation von Umzügen oder Heimaufnahmen,

  • Kommunikation mit Vermietern, Trägern, Wohnheimen und Ämtern,

  • Einholung gerichtlicher Genehmigungen bei Kündigung oder Wohnungsauflösung.

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis – wir handeln umsichtig und lösungsorientiert.

6. Postangelegenheiten (§ 1815 Abs. 2 Nr. 6 BGB)

Wenn gerichtlich angeordnet, übernehmen wir die Verwaltung und Sichtung der eingehenden Post:

  • Öffnung und rechtssichere Dokumentation behördlicher Schreiben,

  • Wahrung von Fristen,

  • Besprechung wesentlicher Inhalte mit der betreuten Person,

  • Schutz der Privatsphäre: Private Korrespondenz bleibt unberührt, sofern keine anderslautende Anordnung besteht.

Ziel ist ein geregelter Informationsfluss, der die betreute Person entlastet und handlungsfähig hält.

7. Persönliche Betreuung und Außendienst

Betreuung bedeutet Begegnung. Wir pflegen regelmäßigen persönlichen Kontakt durch:

  • Hausbesuche und Gespräche in der Häuslichkeit, in Einrichtungen oder bei Behörden,

  • kultursensible Kommunikation und Einbindung von Sprachmittler:innen, falls erforderlich,

  • Organisation ergänzender sozialer Unterstützungsformen wie ehrenamtliche Besuchsdienste.

Der persönliche Kontakt ist Grundlage für Vertrauen und Teilhabe.

8. Berichtswesen und gerichtliche Kontrolle (§§ 1862, 1863 BGB)

Transparenz ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir erstellen:

  • jährliche Tätigkeitsberichte,

  • geordnete Rechnungslegungen (mit Kontoauszügen und Belegen),

  • Vermögensverzeichnisse und Nachweise gemäß § 1840 BGB.

Dabei wahren wir höchste Standards im Datenschutz, in der Dokumentation und in der Kommunikation mit dem Betreuungsgericht.

Verlässlichkeit. Rechtssicherheit. Menschlichkeit.

Das Betreuungsbüro Thomanek steht für eine professionelle, gesetzeskonforme und zugleich menschlich sensible Betreuung. Unsere Arbeit dient dem Schutz, der Teilhabe und der Selbstbestimmung der betreuten Personen – verantwortungsvoll, nachvollziehbar und individuell angepasst.