Leistungsschwerpunkte – Unsere praktische Umsetzung im Rahmen gesetzlicher Betreuung

Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung richtet sich nach den vom Gericht übertragenen Aufgabenkreisen (§ 1815 BGB). Das Betreuungsbüro Thomanek setzt diese strukturiert, juristisch fundiert und individuell abgestimmt um. Unsere Arbeit erfolgt nachvollziehbar, dokumentiert und unter gerichtlicher Kontrolle.

1. Analyse des Unterstützungsbedarfs

Zu Beginn einer Betreuung erfolgt eine strukturierte Einschätzung der persönlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Lebensumstände. Dabei fließen auch Erkenntnisse aus Vorgesprächen, fachlichen Stellungnahmen und ggf. Vorbetreuungen ein. Ziel ist die Entwicklung eines umsetzbaren Maßnahmenplans mit realistischer Zieldefinition.

2. Gesundheitssorge (§ 1820 BGB)

Wir vertreten die betreute Person in medizinischen Belangen, begleiten zu Arztbesuchen, koordinieren Pflegeleistungen und übernehmen Kommunikation mit Gesundheitsdiensten. Wir dokumentieren Einwilligungen oder Ablehnungen medizinischer Maßnahmen, organisieren Pflegehilfsmittel und holen bei schwerwiegenden Eingriffen gerichtliche Genehmigungen (§ 1831 BGB) ein.

3. Vermögenssorge (§ 1822 BGB)

Wir verwalten Einkommen, Konten und Versicherungsleistungen, prüfen Bescheide, erstellen Vermögensverzeichnisse und führen gesetzlich vorgeschriebene Rechnungslegungen. Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage unter Beachtung von Schonvermögen, Freibeträgen und den Anforderungen der Sozialleistungsträger.

4. Vertretung gegenüber Behörden (§ 1815 Abs. 2 Nr. 5 BGB)

Wir übernehmen Anträge, Widersprüche und persönliche Vorsprachen bei Jobcenter, Sozialamt, Pflegekasse, Rentenversicherung, Krankenkasse und Ausländerbehörde. Dabei sorgen wir für Fristwahrung, Rechtssicherheit und die Vertretung der Interessen der betreuten Person im Verwaltungsverfahren.

5. Wohnungs- und Heimangelegenheiten (§ 1823 BGB)

Wir sichern Mietverhältnisse, klären Zahlungsrückstände, vermitteln Wohnungen oder Heimplätze und führen notwendige Umzüge durch. Bei Kündigungen, Heimverträgen oder Wohnungsauflösungen erfolgt stets eine gerichtliche Genehmigung, sofern erforderlich. Wir arbeiten mit Wohnungsverwaltungen, Heimleitungen und Kostenträgern zusammen.

6. Postangelegenheiten (§ 1815 Abs. 2 Nr. 6 BGB)

Im Rahmen gerichtlicher Anordnung verwalten wir die eingehende Post. Behördenbriefe werden geöffnet, Fristen überwacht und Inhalte mit der betreuten Person besprochen. Private Korrespondenz bleibt unberührt, sofern keine Zustimmung oder Anordnung vorliegt. Ziel ist die Sicherstellung des Informationsflusses.

7. Außendienst und persönliche Kontakte

Wir führen regelmäßige Hausbesuche, Gespräche in Einrichtungen oder bei Behörden durch. Die persönliche Begegnung ist essenzieller Bestandteil einer vertrauensvollen Betreuung. Zudem organisieren wir – falls erforderlich – kultursensible oder ehrenamtliche Besuchsdienste zur sozialen Stabilisierung.

8. Berichtswesen und gerichtliche Kontrolle (§§ 1862, 1863 BGB)

Alle Betreuungstätigkeiten werden dokumentiert und dem Betreuungsgericht über jährliche Tätigkeitsberichte und detaillierte Rechnungslegungen offen dargelegt. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher, steuerlicher und formaler Anforderungen (z. B. § 1840 BGB i. V. m. FamFG) wird dabei gewährleistet.

Verlässlichkeit. Rechtssicherheit. Menschlichkeit.

Das Betreuungsbüro Thomanek steht für eine rechtlich fundierte, empathische und verantwortungsbewusste Betreuungspraxis – im Dienst der betreuten Person, ihrer Selbstbestimmung und ihres Schutzes.