Einwilligungsvorbehalt in der rechtlichen Betreuung – Schutz vor finanziellen Risiken

Die rechtliche Betreuung ist in erster Linie eine Unterstützung, die Selbstbestimmung und Teilhabe sichern soll. In manchen Fällen reicht die normale Betreuung jedoch nicht aus, um die betroffene Person vor erheblichen Nachteilen zu bewahren. Dann kann das Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Dieser Beitrag erklärt, was das bedeutet, wann er eingesetzt wird und welche Folgen er hat.

Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?

Der Einwilligungsvorbehalt ist eine besondere gerichtliche Maßnahme (§ 1825 BGB).

  • Er bedeutet, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der betreuten Person nur mit Zustimmung des Betreuers wirksam werden.

  • Ohne diese Zustimmung sind die abgeschlossenen Verträge zunächst schwebend unwirksam und können vom Betreuer nachträglich genehmigt oder verweigert werden.

👉 Ziel ist es, die betroffene Person vor finanziellen Schäden oder erheblichen Nachteilen zu schützen.

In welchen Fällen wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?

Das Betreuungsgericht ordnet einen Einwilligungsvorbehalt nur an, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Typische Situationen:

  • Überschuldung: Die betreute Person schließt immer wieder Verträge oder kauft auf Raten, ohne die Zahlungen leisten zu können.

  • Gefährdung des Lebensunterhalts: Gelder für Miete und Lebenshaltung werden unüberlegt ausgegeben, sodass Wohnungsverlust oder Versorgungslücken drohen.

  • Ausnutzung durch Dritte: Andere Personen nutzen die fehlende Geschäftserfahrung oder Krankheit der Betreuten gezielt aus.

Welche Rechtsgeschäfte sind betroffen?

Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich auf alle oder nur bestimmte Rechtsgeschäfte beziehen. Das Gericht legt dies im Beschluss genau fest.

  • Typischer Schwerpunkt: Vermögenssorge (z. B. Kreditaufnahmen, Mietverträge, Handyverträge, Käufe mit hohen Summen).

  • Nicht betroffen: höchstpersönliche Angelegenheiten wie Eheschließung, Testament, Patientenverfügung.

👉 Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten – eingeschränkt wird nur die Wirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte.

Wie wirkt der Einwilligungsvorbehalt?

  • Schutzmechanismus: Verträge ohne Zustimmung des Betreuers sind nicht verbindlich, bis dieser zustimmt.

  • Kontrollinstanz: Der Betreuer prüft, ob das Geschäft im Interesse der betreuten Person liegt.

  • Abwehrfunktion: Unerwünschte oder nachteilige Verträge können durch Verweigerung der Einwilligung abgewehrt werden.

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Einwilligungsvorbehalt

  • Pflicht zur Zustimmung nur im Interesse der betreuten Person: Der Betreuer darf nicht willkürlich handeln, sondern muss prüfen, ob das Geschäft sinnvoll ist.

  • Kontrolle durch das Gericht: Auch hier gilt – das Gericht überwacht, ob der Einwilligungsvorbehalt korrekt umgesetzt wird.

  • Rechtsschutz für die betreute Person: Gegen die Anordnung oder die Ausgestaltung des Einwilligungsvorbehalts kann Beschwerde eingelegt werden.

Praxisbeispiel

Eine betreute Frau schließt immer wieder Handy- und Internetverträge ab, obwohl sie bereits verschuldet ist.

  • Das Gericht richtet eine Betreuung mit Vermögenssorge ein und ordnet zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt an.

  • Ab sofort sind neue Verträge nur wirksam, wenn der Betreuer zustimmt.

  • Dadurch werden weitere Schulden verhindert und die finanzielle Stabilität der Betreuten gesichert.

Abgrenzung: Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt

  • Normale Betreuung: Der Betreuer kann im Aufgabenkreis handeln, die betreute Person bleibt aber frei, eigene Geschäfte zu tätigen.

  • Mit Einwilligungsvorbehalt: Eigengeschäfte sind nur mit Zustimmung wirksam. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Handlungsfreiheit – und daher streng an Voraussetzungen gebunden.

Fazit

Der Einwilligungsvorbehalt ist ein wichtiges Instrument im Betreuungsrecht, das Schutz vor wirtschaftlicher Selbstgefährdung bietet. Er wird nur in Ausnahmefällen angeordnet, wenn eine normale Betreuung nicht ausreicht. Dabei bleibt die Geschäftsfähigkeit grundsätzlich bestehen – sie wird lediglich durch die Zustimmungspflicht des Betreuers ergänzt.

Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir setzen den Einwilligungsvorbehalt verantwortungsvoll ein, um Schutz und Selbstbestimmung im Gleichgewicht zu halten.

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