Aufenthaltsbestimmung in der rechtlichen Betreuung – was bedeutet das?

Die Entscheidung über den Wohnort und den Aufenthalt ist für jeden Menschen ein zentraler Teil der Selbstbestimmung. Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr eigenständig über ihren Aufenthaltsort entscheiden kann, kann das Gericht den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung an einen Betreuer übertragen.

Dieser Beitrag erklärt, was Aufenthaltsbestimmung bedeutet, wann sie notwendig wird und welche Grenzen dabei gelten.

Was bedeutet Aufenthaltsbestimmung?

Die Aufenthaltsbestimmung umfasst alle rechtlichen Entscheidungen rund um den Wohn- und Aufenthaltsort der betreuten Person. Dazu gehören insbesondere:

  • Auswahl oder Kündigung einer Wohnung

  • Entscheidung über den Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder ein betreutes Wohnen

  • Regelung bei Klinik- oder Reha-Aufenthalten

  • Sicherstellung einer geeigneten und sicheren Wohnsituation

👉 Wichtig: Die Aufenthaltsbestimmung ist eine rechtliche Vertretung, nicht die praktische Durchführung (z. B. Umzugsorganisation).

Wann wird Aufenthaltsbestimmung notwendig?

Das Gericht ordnet den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung nur an, wenn:

  • die betroffene Person ihren Wohnort nicht mehr eigenständig wählen oder sichern kann,

  • konkrete Gefahren bestehen (z. B. Verwahrlosung, Wohnungskündigung),

  • oder ein Umzug in eine geeignete Einrichtung zur Versorgung und Sicherheit notwendig ist.

Beispiele:

  • Eine demenzkranke Person gefährdet sich allein in ihrer Wohnung.

  • Ein psychisch erkrankter Mensch verliert seine Wohnung und kann keine neue selbst finden.

Rechte und Pflichten des Betreuers

Ein Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung darf im Namen der betreuten Person rechtlich handeln, zum Beispiel:

  • Mietverträge abschließen oder kündigen

  • Anträge auf Heimplatz oder Wohnheimplatz stellen

  • Umzüge rechtlich begleiten

Grenzen:

  • Freiheitsentziehende Unterbringungen (z. B. geschlossene Einrichtung) benötigen immer die Genehmigung des Gerichts (§ 1831 BGB, §§ 312 ff. FamFG).

  • Der Wille der betreuten Person ist – soweit möglich – zu berücksichtigen.

Abgrenzung zur persönlichen Lebensgestaltung

Die Aufenthaltsbestimmung betrifft den Wohnort, nicht das tägliche Privatleben.

  • Der Betreuer entscheidet nicht über Freizeit, Besuche oder persönliche Kontakte.

  • Ziel ist es, eine sichere und stabile Wohnsituation zu gewährleisten, nicht das Privatleben einzuschränken.

Schutz durch gerichtliche Kontrolle

Damit die Rechte der betreuten Person gewahrt bleiben, gibt es klare Sicherungen:

  • Regelmäßige Überprüfung durch das Betreuungsgericht

  • Anhörung der betreuten Person bei wichtigen Entscheidungen

  • Befristung der Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen

Praxisbeispiel

Ein älterer Mann mit fortgeschrittener Demenz verlässt regelmäßig seine Wohnung und findet nicht zurück. Angehörige sind überfordert.

  • Der Betreuer beantragt beim Gericht die Übertragung der Aufenthaltsbestimmung.

  • Mit Genehmigung kann der Mann in ein Pflegeheim ziehen, wo er sicher betreut wird.

  • Das Gericht überprüft regelmäßig, ob diese Maßnahme noch notwendig ist.

Fazit

Die Aufenthaltsbestimmung ist ein wichtiger Aufgabenkreis, um die Sicherheit und Versorgung der betreuten Person zu gewährleisten. Gleichzeitig sind die Befugnisse des Betreuers durch Gesetz und gerichtliche Kontrolle klar begrenzt. Ziel bleibt stets: Schutz der Person bei größtmöglicher Wahrung der Selbstbestimmung.

Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir übernehmen Aufenthaltsbestimmung verantwortungsvoll, transparent und mit Blick auf die Wünsche der betreuten Menschen.

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