Taschengeldkonten in der rechtlichen Betreuung – warum eine klare Geldaufteilung sinnvoll ist

Der Umgang mit Geld ist ein zentraler Teil der Selbstständigkeit und Teilhabe. Viele betreute Menschen können kleinere Geldbeträge gut eigenständig verwalten, fühlen sich aber mit größeren Summen oder laufenden Kosten überfordert. Hier bietet sich in der Betreuung eine klare Einteilung des Geldes an – zum Beispiel über sogenannte Taschengeldkonten.

Was ist ein Taschengeldkonto?

Ein Taschengeldkonto ist ein separates Bankkonto, auf das regelmäßig kleinere Beträge überwiesen werden.

  • Es dient dazu, dass die betreute Person über einen festgelegten Geldbetrag frei verfügen kann.

  • Gleichzeitig bleiben die laufenden Kosten und Fixausgaben (Miete, Strom, Versicherungen) auf dem Hauptkonto gesichert.

Vorteile für die betreute Person

  • Selbstbestimmung: Eigene Ausgaben können ohne Rücksprache getätigt werden.

  • Übersichtlichkeit: Klare Trennung zwischen „frei verfügbarem Geld“ und festen Kosten.

  • Sicherheit: Die Gefahr, dass durch spontane Ausgaben wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom nicht mehr gedeckt sind, entfällt.

  • Alltagserleichterung: Bargeldabhebungen und kleinere Anschaffungen sind unkompliziert möglich.

👉 Taschengeldkonten fördern Eigenständigkeit, ohne die wirtschaftliche Existenz zu gefährden.

Vorteile für die Betreuung

  • Zahlungssicherheit: Fixkosten bleiben zuverlässig gedeckt.

  • Transparenz: Klare Nachvollziehbarkeit der Geldbewegungen.

  • Praktische Handhabung: Weniger Rückfragen und Abstimmungen im Alltag, da der Betreute über sein Taschengeld selbstständig verfügt.

  • Schutz vor Verschuldung: Keine Gefahr, dass das gesamte Einkommen für spontane Ausgaben genutzt wird.

Praxisbeispiel

Ein betreuter Mann erhält monatlich eine Rente von 1.200 €.

  • Fixkosten: 850 € (Miete, Strom, Versicherungen)

  • Restbetrag: 350 €

Der Betreuer richtet ein Taschengeldkonto ein und überweist monatlich 150 € dorthin.

  • Ergebnis: Die Fixkosten sind gesichert, 200 € bleiben für Rücklagen und ungeplante Ausgaben, und der Betreute kann 150 € selbstbestimmt nutzen.

Rechtliche Einordnung

Die Einrichtung eines Taschengeldkontos ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine praktische Entscheidung des Betreuers im Rahmen der Vermögenssorge.

  • Sie muss im Wohl der betreuten Person liegen.

  • Der Betreuer bleibt verpflichtet, eine wirtschaftliche und transparente Verwaltung sicherzustellen.

  • Das Betreuungsgericht prüft im Rahmen der Rechnungslegung, ob das Geld sinnvoll eingesetzt wird.

Wann ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

  • Wenn die betreute Person eigenständig kleinere Beträge verwalten möchte.

  • Bei erhöhtem Risiko, dass das gesamte Einkommen unkontrolliert ausgegeben wird.

  • Um die Selbstständigkeit zu fördern, ohne die Existenzsicherung zu gefährden.

Fazit

Taschengeldkonten sind ein bewährtes Instrument in der rechtlichen Betreuung. Sie schaffen Balance zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung: Fixkosten bleiben gedeckt, gleichzeitig können betreute Personen über einen festen Betrag frei verfügen. So werden sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch die persönliche Würde gestärkt.

Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir setzen auf klare Strukturen und transparente Geldverwaltung, um Eigenständigkeit zu fördern und Sicherheit zu gewährleisten.

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