Rechtliche Betreuung

Kompetente rechtliche Betreuung im Raum Koblenz und Umgebung

Das Betreuungsbüro Thomanek übernimmt die gesetzliche Betreuung volljähriger Menschen im Großraum Koblenz sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Neuwied, Westerwald und Rhein-Lahn. Die Betreuung erfolgt ausschließlich auf gerichtliche Anordnung gemäß §§ 1814 ff. BGB – nach sorgfältiger Prüfung durch die jeweils zuständigen Amtsgerichte, etwa in Koblenz, Neuwied, Andernach, Montabaur oder Linz am Rhein.

Unsere Betreuung basiert auf langjähriger Erfahrung im psychosozialen und juristischen Bereich. Durch regelmäßige Fortbildungen im Betreuungsrecht, Datenschutz und im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen gewährleisten wir eine rechtssichere, strukturierte und empathische Betreuungspraxis.

Bronzestatue der Justitia mit verbundenen Augen, die eine Waage hält.

Hinweis zur Erreichbarkeit

Das Betreuungsbüro Thomanek ist bevorzugt per E-Mail erreichbar. Auf diesem Weg können Anfragen strukturiert, datenschutzkonform und zügig bearbeitet werden. Telefonische Rückrufe erfolgen nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und unserer aktuellen Terminlage.

Für allgemeine Anfragen, Unterlagen oder Terminabsprachen nutzen Sie bitte die zentrale Adresse: info@thomanek-betreuung.de

Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist ein Instrument des Zivilrechts zum Schutz und zur Unterstützung volljähriger Personen, die infolge einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Sie greift nur dann ein, wenn mildere Hilfen – wie etwa eine Vorsorgevollmacht – nicht bestehen oder nicht ausreichen (§ 1814 Abs. 3 BGB, Grundsatz der Subsidiarität).

Im Gegensatz zur freiwilligen Bevollmächtigung ist die gesetzliche Betreuung ein öffentlich-rechtliches Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht. Der gesetzlich bestellte Betreuer wird ausschließlich für die vom Gericht konkret festgelegten Aufgabenkreise eingesetzt – etwa Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmung. Pflege-, Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.

Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig. Ihr Wille ist vorrangig zu berücksichtigen (§ 1821 BGB). Ziel ist es, ihre Rechte zu wahren, Selbstbestimmung zu ermöglichen und ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen.

Arbeitsweise und Grundprinzipien

Unsere Tätigkeit orientiert sich am Leitgedanken: „So viel Betreuung wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich.“

Wir verstehen rechtliche Betreuung als qualifizierte Rechtsdienstleistung gemäß §§ 1–3 RDG. Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des BGB, des FamFG und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Dabei handeln wir strukturiert, rechtssicher und lösungsorientiert – stets im Rahmen des gerichtlich festgelegten Mandats.

Unsere Betreuungspraxis zeichnet sich aus durch:

  • Verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung in festgelegten Bereichen (z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitsentscheidungen, Behördenvertretung)

  • Einzelfallbezogene Lösungen, angepasst an soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslagen

  • Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, sozialen Diensten, Behörden und medizinischen Einrichtungen

  • Transparenz und Kommunikation mit der betreuten Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten

  • Pflichtgemäße Umsetzung des Betreuerwillens und Beachtung des Selbstbestimmungsrechts

Beratung und Information

Als erfahrenes Betreuungsbüro stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie:

  • eine Betreuung anregen möchten,

  • rechtliche Fragen zur Betreuung haben,

  • selbst betroffen sind oder Angehörige begleiten,

  • Informationen über die Voraussetzungen, den Ablauf oder den Umfang einer Betreuung suchen.

Wir klären über folgende Themen verständlich auf:

  • Gesetzliche Voraussetzungen und Zielsetzung einer Betreuung

  • Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

  • Bedeutung und Reichweite der einzelnen Aufgabenkreise

  • Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der betreuten Person

  • Voraussetzungen für Änderung oder Aufhebung der Betreuung

Darüber hinaus beraten wir bei Bedarf zu angrenzenden Themen wie:

  • Vorsorgevollmacht

  • Betreuungsverfügung

  • Patientenverfügung

In komplexen Fällen erfolgt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwält:innen, Beratungsstellen oder medizinischen Fachdiensten.

Hinweis

Diese Seite vermittelt das rechtliche Verständnis und professionelle Selbstverständnis des Betreuungsbüros Thomanek. Eine Übersicht über unsere konkreten Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie in der Rubrik [„Leistungsschwerpunkte“].