Rechtliche Betreuung – Was ein Betreuer nicht tut
Wenn das Gericht eine rechtliche Betreuung einrichtet, haben viele Betroffene und Angehörige zunächst Fragen und manchmal auch Sorgen. Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass ein Betreuer das gesamte Leben der betreuten Person kontrolliert oder sogar bestimmt. Tatsächlich sind die Aufgaben eines Betreuers im Gesetz genau geregelt – und es gibt klare Grenzen.
Dieser Beitrag erklärt, was ein Betreuer nicht tut und räumt mit verbreiteten Irrtümern auf.
Keine „Entmündigung“
Seit der Reform 1992 gibt es in Deutschland keine Entmündigung mehr.
Eine betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig.
Die Betreuung dient ausschließlich der Unterstützung in festgelegten Bereichen – nicht der vollständigen Übernahme des Lebens.
Entscheidungen sollen immer möglichst gemeinsam mit der betreuten Person getroffen werden.
👉 Betreuung bedeutet Hilfe, nicht Kontrolle.
Keine Alltagsbegleitung
Ein Betreuer ist kein Pflegedienst und keine Haushaltshilfe.
Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen oder Begleitung zum Arzt gehören nicht in den Bereich der Betreuung.
Diese Leistungen werden durch Pflegedienste, soziale Dienste oder Angehörige erbracht.
👉 Der Betreuer organisiert und sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen – die praktische Alltagsunterstützung übernehmen andere.
Keine Entscheidungen gegen den Willen
Der Betreuer handelt nicht „über den Kopf“ der betreuten Person hinweg.
Grundlage ist immer der Wille der betreuten Person, soweit er erkennbar und vertretbar ist (§ 1821 BGB).
Nur wenn eine Entscheidung das Wohl massiv gefährden würde oder das Gericht es ausdrücklich anordnet, kann der Betreuer abweichen.
👉 Selbstbestimmung hat Vorrang.
Keine Überwachung des Privatlebens
Der Betreuer überwacht nicht die Freizeitgestaltung, Hobbys oder persönlichen Kontakte.
Das Privatleben bleibt der betreuten Person überlassen.
Ziel ist es, Eigenständigkeit und Teilhabe zu fördern, nicht einzuschränken.
Kein Ersatz für Familie oder Freunde
Ein Betreuer übernimmt keine emotionale Rolle wie ein Familienmitglied oder enger Freund.
Er sorgt für rechtliche Klarheit, zuverlässige Organisation und Absicherung.
Angehörige und Freunde bleiben wichtige Bezugspersonen im sozialen Leben.
Keine freie Verfügung über das Vermögen
Der Betreuer darf nicht beliebig über das Geld der betreuten Person verfügen.
Er ist an klare gesetzliche Vorgaben, Dokumentationspflichten und gerichtliche Genehmigungen gebunden.
Eigennützige Entscheidungen sind strikt verboten und können zur Abberufung führen.
Fazit
Eine rechtliche Betreuung bedeutet gezielte Unterstützung in klar definierten Bereichen, nicht die vollständige Übernahme des Lebens. Der Betreuer hilft, rechtliche und organisatorische Dinge zu regeln – während Selbstbestimmung, Privatsphäre und soziale Beziehungen der betreuten Person erhalten bleiben.
Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir schaffen Klarheit über Rechte und Grenzen der Betreuung und setzen auf eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit.