Vermögenssorge in der rechtlichen Betreuung – Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten
Die Verwaltung von Geld und Vermögen gehört zu den zentralen Aufgaben einer rechtlichen Betreuung. Viele Angehörige und Betroffene fragen sich, was genau die Vermögenssorge bedeutet, welche Rechte und Pflichten ein Betreuer hat und wie die Kontrolle sichergestellt wird. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick.
Was bedeutet Vermögenssorge?
Die Vermögenssorge umfasst die rechtliche und organisatorische Verwaltung sämtlicher finanzieller Angelegenheiten der betreuten Person. Ziel ist es, die wirtschaftliche Existenz zu sichern, Schulden zu vermeiden und die finanziellen Ressourcen sinnvoll einzusetzen.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten
Sicherstellung regelmäßiger Zahlungen (Miete, Strom, Versicherungen)
Verwaltung von Einkommen (z. B. Rente, Gehalt, Sozialleistungen)
Beantragung von Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Pflegeleistungen
Regulierung von Schulden und Abschluss von Vergleichsvereinbarungen
Verwaltung von Sparvermögen, Wertpapieren oder Lebensversicherungen
Prüfung von Rechnungen und Bescheiden
Organisation der finanziellen Mittel für die Lebensführung der betreuten Person
👉 Wichtig: Die Vermögenssorge betrifft rechtliche und organisatorische Fragen, nicht die praktische Begleitung im Alltag (z. B. Einkäufe oder Haushaltsführung).
Rechte und Pflichten des Betreuers
Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge hat keine uneingeschränkte Verfügungsmacht. Seine Tätigkeit ist gesetzlich genau geregelt:
Treuepflicht: Der Betreuer muss stets im Interesse der betreuten Person handeln, nicht im eigenen.
Sorgfaltspflicht: Gelder sind wirtschaftlich zu verwalten und dürfen nicht verschwendet werden.
Transparenzpflicht: Alle Einnahmen und Ausgaben sind lückenlos zu dokumentieren. Das Betreuungsgericht prüft regelmäßig die Rechnungslegung.
Genehmigungspflicht: Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung des Gerichts erforderlich (§ 1822 BGB), z. B. beim Verkauf einer Immobilie oder bei der Aufnahme eines Kredits.
Vermögenstrennung: Das Vermögen des Betreuers und das des Betreuten müssen strikt getrennt bleiben.
Schutzmechanismen für die betreute Person
Da es bei der Vermögenssorge um die finanzielle Existenz geht, gibt es besondere gesetzliche Sicherungen:
Betreuungsgerichtliche Kontrolle: Der Betreuer muss regelmäßig über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegen.
Kontosperren und Verfügungsbeschränkungen: Bei größeren Summen kann das Gericht anordnen, dass Auszahlungen nur mit Genehmigung erfolgen.
Anhörung der betreuten Person: Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen sind – soweit erkennbar – zu berücksichtigen.
Stellungnahme von Angehörigen: In bestimmten Fällen können nahe Angehörige in Verfahren einbezogen werden.
Was die Vermögenssorge nicht bedeutet
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, ein Betreuer könne nach Belieben über das Vermögen verfügen. Tatsächlich gibt es klare Grenzen:
Der Betreuer ist kein Finanzberater und trifft keine spekulativen Anlageentscheidungen.
Er ist nicht verpflichtet, Luxuswünsche zu erfüllen, wenn diese die Existenz gefährden würden.
Er führt keine Bargeldgeschäfte nach Wunsch aus, sondern orientiert sich am Wohl und an der Absicherung der betreuten Person.
Praxisbeispiel
Ein betreuter Mensch hat mehrere offene Stromrechnungen, die zu einer drohenden Stromsperre führen.
Der Betreuer prüft die Forderungen, nimmt Kontakt mit dem Energieversorger auf und beantragt beim Sozialamt eine Kostenübernahme.
Parallel sorgt er dafür, dass die monatlichen Abschläge künftig pünktlich überwiesen werden.
👉 Ergebnis: Die Grundversorgung ist gesichert, Schulden werden geregelt und neue Probleme vermieden.
Fazit
Die Vermögenssorge ist einer der verantwortungsvollsten Bereiche der rechtlichen Betreuung. Sie schützt Menschen vor finanziellen Nachteilen, sichert ihre Existenz und schafft Klarheit im Umgang mit Behörden, Banken und Gläubigern. Durch gesetzliche Vorgaben, gerichtliche Kontrolle und die Pflicht zur Transparenz ist sichergestellt, dass die Interessen der betreuten Person stets im Vordergrund stehen.
Betreuungsbüro Mirco Thomanek – Wir übernehmen Vermögenssorge zuverlässig, transparent und mit höchster Verantwortung.