Unsere Leistungen – Rechtliche Betreuung mit Struktur und Verantwortung
Individuelle Unterstützung auf rechtlicher Grundlage
Das Betreuungsbüro Thomanek übernimmt die rechtliche Vertretung volljähriger Personen in ausgewählten Lebensbereichen, sofern diese aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selbst in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Grundlage jeder Betreuung ist ein Beschluss des Betreuungsgerichts, der den Umfang der Vertretungsmacht exakt festlegt.
Ziel ist es, die Autonomie der betreuten Person zu bewahren und sie dort zu unterstützen, wo rechtliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder gefährdet ist. Jede Betreuung wird individuell ausgestaltet – bedarfsorientiert, rechtskonform und klar dokumentiert.
Leistungen im Überblick – Typische Aufgabenkreise
Die gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise bestimmen die inhaltliche Zuständigkeit des Berufsbetreuers. Sie orientieren sich am konkreten Unterstützungsbedarf der betroffenen Person und können im Verlauf der Betreuung angepasst werden.
Vermögenssorge
– Verwaltung von Einkommen, Konten und Vermögen
– Begleichung von Rechnungen, Sicherung finanzieller Ansprüche
– Einhaltung gesetzlicher Pflichten, z. B. Steuererklärungen
Gesundheitssorge
– Zustimmung zu medizinischen Behandlungen
– Einholung ärztlicher Stellungnahmen
– Wahrnehmung von Patientenrechten, soweit erforderlichWohnungs- und Unterbringungsangelegenheiten
– Mietverträge, Kündigungen, Wohnraumanpassung
– Einleitung oder Vermeidung von Heimunterbringung
– Erhaltung des Wohnumfelds gemäß dem Wohl der betreuten PersonBehörden- und Verwaltungsangelegenheiten
– Kommunikation mit Ämtern und Trägern öffentlicher Leistungen
– Beantragung von Sozialleistungen, Renten, Wohngeld u. Ä.
– Wahrnehmung von Fristen und MitwirkungspflichtenBerichtspflichten gegenüber dem Gericht
– Erstellung regelmäßiger Betreuungsberichte
– Offenlegung finanzieller Entwicklungen
– Dokumentation aller relevanten Entscheidungen und Maßnahmen
Klarheit und Verantwortung
Die rechtliche Betreuung ist keine pauschale Zuständigkeit, sondern ein rechtlich genau umrissenes Mandat. Nur die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise dürfen wahrgenommen werden. Diese Begrenzung schafft Rechtssicherheit und Transparenz – für die betreute Person, für Dritte und für alle beteiligten Institutionen.