Rechtliche Betreuung nach § 1814 BGB - Betreuungsbüro Mirco Thomanek
Das Betreuungsbüro Thomanek unterstützt volljährige Menschen im Großraum Koblenz sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn, Westerwald und Neuwied. Die Betreuung erfolgt ausschließlich auf gerichtliche Anordnung und wird durch sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände begründet. Grundlage für die Bestellung sind eine ärztliche Stellungnahme, eine persönliche Anhörung sowie eine rechtliche Würdigung durch das Betreuungsgericht.
Unsere berufliche Qualifikation stützt sich auf langjährige Erfahrung im psychosozialen und juristischen Umfeld, ergänzt durch die kontinuierliche Fortbildung im Betreuungsrecht, im Datenschutzrecht sowie im Umgang mit vulnerablen Zielgruppen. Damit gewährleisten wir eine fachlich versierte und gleichzeitig menschlich sensible Betreuung.
Die rechtliche Betreuung ist ein zivilrechtliches Schutzinstrument für volljährige Menschen, deren Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Sie greift immer dann ein, wenn andere Unterstützungsformen nicht ausreichen, um die rechtliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht handelt es sich bei der gesetzlichen Betreuung um ein öffentlich-rechtliches Verfahren mit gerichtlicher Kontrolle.
Ein gesetzlicher Betreuer wird durch das Betreuungsgericht bestellt und ist ausschließlich für die im Beschluss definierten rechtlichen Aufgabenbereiche zuständig. Pflegerische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht Bestandteil der Betreuung. Ziel ist es, die rechtlichen Interessen der betroffenen Person zu sichern, ihre Selbstbestimmung zu achten und ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die rechtliche Betreuung basiert auf den Regelungen der §§ 1814 ff. BGB sowie den ergänzenden Vorschriften des FamFG und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Die betreute Person bleibt – sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt – geschäftsfähig. Der Wille der betreuten Person hat stets Vorrang (§ 1821 Abs. 1 BGB).
Die Einführung einer rechtlichen Betreuung erfolgt nur, wenn sie zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der betroffenen Person erforderlich ist (§ 1814 Abs. 3 BGB). Die Einrichtung ist damit an das Erfordernis der Subsidiarität gebunden und darf nicht erfolgen, wenn bereits mildere Mittel zur Verfügung stehen, wie etwa eine wirksame Vorsorgevollmacht.
Aufgabenverständnis, Prinzipien und Arbeitsweise
Die Betreuung wird durch das Gericht auf konkrete Aufgabenkreise beschränkt, beispielsweise auf Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenvertretung, Wohnungsangelegenheiten oder Postangelegenheiten. Die Umsetzung erfolgt durch das Betreuungsbüro Thomanek strukturiert, rechtssicher und lösungsorientiert – stets in enger Abstimmung mit den betreuten Personen sowie deren Umfeld.
Zentraler Leitgedanke unserer Tätigkeit ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: So viel Betreuung wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich. Wir verstehen rechtliche Betreuung als qualifizierte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 1–3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Dabei liegt unser Fokus nicht allein auf der rechtlichen Vertretung, sondern auch auf der Förderung von Teilhabe, Alltagsautonomie und sozialer Integration.
Wir berücksichtigen individuelle Lebenslagen, kulturelle und sprachliche Hintergründe sowie spezielle Schutzbedarfe. Die enge Zusammenarbeit mit Sozialbehörden, medizinischen Einrichtungen, sozialen Diensten und Angehörigen ist integraler Bestandteil unserer Betreuungspraxis. Grundlage ist dabei stets der durch das Gericht definierte Rahmen und die pflichtgemäße Berücksichtigung des Willens der betreuten Person.
Beratungsangebot und Information
Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Betreuung haben, eine Betreuung anregen möchten oder eine qualifizierte Vertretung im Rahmen eines bestehenden Betreuungsverhältnisses suchen, steht Ihnen das Betreuungsbüro Thomanek als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir bieten Aufklärung über:
Voraussetzungen der Betreuung
Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
Bedeutung und Grenzen der Aufgabenkreise
Rechte der betreuten Person
Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung der Betreuung
Darüber hinaus beraten wir auch zu angrenzenden Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung und arbeiten bei Bedarf mit Fachanwält:innen, Behörden oder Beratungsstellen zusammen.
Hinweis: Diese Seite vermittelt die rechtlichen Grundlagen und das professionelle Selbstverständnis des Betreuungsbüros Thomanek. Eine detaillierte Darstellung der konkreten Leistungen finden Sie unter der Rubrik „Leistungsschwerpunkte“.