Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsbüro Thomanek übernimmt gesetzliche Betreuungen für volljährige Menschen im Großraum Koblenz sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwald und Rhein-Lahn.
Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung nach den §§ 1814 ff. BGB, nach eingehender Prüfung durch die jeweils zuständigen Amtsgerichte – unter anderem in Koblenz, Neuwied, Andernach, Montabaur, Linz am Rhein und Sinzig.
Unsere Arbeit verbindet fundierte Erfahrung im psychosozialen und juristischen Bereich mit einem hohen Anspruch an Fachlichkeit und Verlässlichkeit. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Betreuungsrecht, Datenschutz sowie im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen sichern eine rechtssichere, strukturierte und empathische Betreuungspraxis.
Kontakt
Postfach 2102 · 56165 Bendorf
Telefon: +49 2622 9075572
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Was ist rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung ist ein Instrument des Zivilrechts zum Schutz und zur Unterstützung volljähriger Personen, die infolge einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Sie greift nur dann ein, wenn mildere Hilfen – wie etwa eine Vorsorgevollmacht – nicht bestehen oder nicht ausreichen (§ 1814 Abs. 3 BGB, Grundsatz der Subsidiarität).
Im Gegensatz zur freiwilligen Bevollmächtigung ist die gesetzliche Betreuung ein öffentlich-rechtliches Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht. Der gesetzlich bestellte Betreuer wird ausschließlich für die vom Gericht konkret festgelegten Aufgabenkreise eingesetzt – etwa Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmung. Pflege-, Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig. Ihr Wille ist vorrangig zu berücksichtigen (§ 1821 BGB). Ziel ist es, ihre Rechte zu wahren, Selbstbestimmung zu ermöglichen und ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen.
Arbeitsweise und Grundprinzipien
Unsere Tätigkeit orientiert sich am Leitgedanken: „So viel Betreuung wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich.“
Wir verstehen rechtliche Betreuung als qualifizierte Rechtsdienstleistung gemäß §§ 1–3 RDG. Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des BGB, des FamFG und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Dabei handeln wir strukturiert, rechtssicher und lösungsorientiert – stets im Rahmen des gerichtlich festgelegten Mandats.
Unsere Betreuungspraxis zeichnet sich aus durch:
Verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung in festgelegten Bereichen (z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitsentscheidungen, Behördenvertretung)
Einzelfallbezogene Lösungen, angepasst an soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslagen
Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, sozialen Diensten, Behörden und medizinischen Einrichtungen
Transparenz und Kommunikation mit der betreuten Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Pflichtgemäße Umsetzung des Betreuerwillens und Beachtung des Selbstbestimmungsrechts
Beratung und Information
Als Betreuungsbüro stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie:
eine Betreuung anregen möchten,
rechtliche Fragen zur Betreuung haben,
selbst betroffen sind oder Angehörige begleiten,
Informationen über die Voraussetzungen, den Ablauf oder den Umfang einer Betreuung suchen.
Wir klären über folgende Themen verständlich auf:
Gesetzliche Voraussetzungen und Zielsetzung einer Betreuung
Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
Bedeutung und Reichweite der einzelnen Aufgabenkreise
Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der betreuten Person
Voraussetzungen für Änderung oder Aufhebung der Betreuung
Darüber hinaus beraten wir bei Bedarf zu angrenzenden Themen wie:
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
In komplexen Fällen erfolgt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwält:innen, Beratungsstellen oder medizinischen Fachdiensten.
Hinweis
Diese Seite vermittelt das rechtliche Verständnis und professionelle Selbstverständnis des Betreuungsbüros Thomanek. Eine Übersicht über unsere konkreten Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie in der Rubrik [„Leistungsschwerpunkte“].
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Betreuungsfall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll – oder wer keinesfalls bestellt werden darf. So sichern Sie Selbstbestimmung und Klarheit für das Betreuungsgericht.